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SchutzimpfungenDie Durchführung der Schutzimpfungen erfolgt im Rahmen der mit den Vertragsärzten geschlossenen Rahmenverträge. Die Kosten werden über die Krankenversicherungskarte direkt mit uns abgerechnet. Die Kosten werden nicht übernommen, wenn die Impfung aus beruflichen Gründen erforderlich ist. Hier zahlt der Arbeitgeber die Kosten. Schutzimpfung gegen GebärmutterhalskrebsÜber den gesetzlichen Rahmen hinaus übernehmen wir auch die Kosten der Schutzimpfung für Frauen bis zum 25. Lebensjahr.
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