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Krankenversicherungs-Beiträge aus VersorgungsbezügenArbeitnehmer/-innen, die nach ihrem Berufsleben in den Ruhestand gehen, können natürlich auch als Rentner/-in in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben.
Grundlagen für die BeiträgeFolgende Einnahmen sind in der Regel die Grundlage für die Krankenkassenbeiträge (und Pflegeversicherungsbeiträge) der Rentner: Die RenteMaßgeblich ist die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, und zwar einschließlich Rentenleistungen aufgrund von Höherversicherungen („Rentenzahlbetrag“). Nicht angerechnet werden in der Rente enthaltene Kinderzuschüsse. Bei mehreren Renten (z. B. Versichertenrente und Witwenrente) werden alle Renten zusammengerechnet. Mit einer Rente vergleichbare Einnahmen („Versorgungsbezüge“)Erhält jemand außer seiner Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch so genannte Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrente), sind diese ebenfalls beitragspflichtig. Für die Beitragspflicht bei Versorgungsbezügen gilt jedoch ein unterer Grenzwert: Krankenversicherungsbeiträge sind nur zu entrichten, wenn die Bezüge im Jahr 2012 monatlich 131,25 € übersteigen.
Beiträge auf Versorgungsbezüge: Wichtige Änderungen seit 1. Januar 2004Im Zusammenhang mit dem Gesundheits-Modernisierungsgesetz (GMG) sind zum 1. Januar 2004 wichtige Änderungen in Kraft getreten, die bei vielen Rentnern/-innen zu teilweise erheblichen finanziellen Mehrbelastungen geführt haben:
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