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Kündigungsfristen und BindungswirkungSeit dem 01.01.2002 sind die Wahlrechte für versicherungspflichtige und freiwillige Mitglieder vereinheitlicht – ein Wechsel der Krankenversicherung ist damit jederzeit möglich. Der Wechsel wird mit Ablauf der zwei folgenden Kalendermonaten wirksam, nachdem Sie Ihren Austritt erklären. An die Wahl der Krankenkasse sind Sie dann grundsätzlich 18 Monate gebunden. Wir empfehlen Ihnen, die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse immer schriftlich vorzunehmen. Gleichzeitig können Sie schriftlich den Beitritt zu unserer BKK erklären. Sobald wir von Ihnen die Kündigungsbestätigung Ihrer bisherigen Krankenkasse erhalten, stellen wir eine Mitgliedsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber aus. Am besten ist es, wenn Sie uns den Aufnahmeantrag zusammen mit der Kündigungsbestätigung zukommen lassen.
Ihre Checkliste zum Kassenwechsel
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