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Ihre BKK SBH hat mit dem Hausärzteverband Baden Württemberg und dem MEDI Verbund Baden Württemberg einen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung abgeschlossen. Vorteile für Sie:
Versicherte der BKK SBH, die Ihren Wohnsitz in Baden Württemberg haben, können sich ab 1. Januar 2010 einschreiben. Die Teilnahme am BKK Hausarztprogramm beginnt regelmäßig im Quartal, das auf die Einschreibung folgt.
Wichtiger Hinweis: Die Einschreibung in das Hausarztprogramm ist für Sie und den Hausarzt freiwillig! Nimmt mein Hausarzt am BKK-Hausarztprogramm teil? Eine Übersicht finden Sie hier. Können Sie Ihren Hausarzt nicht finden, fragen Sie ihn direkt. Mit der Teilnahme am BKK Hausarztprogramm gehen Sie und Ihr Hausarzt Verpflichtungen ein. Darüber informiert Sie Ihr Hausarzt! Eine erste Übersicht entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. Ihre Einschreibung in das Hausarztprogramm erfolgt ausschließlich bei dem teilnehmenden Hausarzt. Er übermittelt uns dann die Daten auf elektronischem Weg zur Prüfung. Ist diese Prüfung abgeschlossen, erhält Ihr Hausarzt ebenfalls auf elektronischem Wege die Bestätigung über Ihre Einschreibung. Sie erhalten zusätzlich von uns eine schriftliche Bestätigung über Ihre Teilnahme. Unsere Satzung sieht zur Zeit vor, dass wir Ihnen am Ende des Kalenderjahres die Praxisgebühr erstatten können. Sammeln Sie also diese Belege und legen Sie uns diese bis spätestens März des folgenden Jahres zur Erstattung vor. |